Ordnung der kirchlichen Trauung für konfessionsverschiedene Paare unter Beteiligung der zur Trauung Berechtigten beider Kirchen
Deutsche Bischofskonferenz,
Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (Hrsg.)
Trauungen konfessionsverschiedener Paare erfolgen in der Regel nach der Ordnung der Kirche, in der nach Entscheidung des Brautpaares die kirchliche Trauung stattfindet.
Nicht wenige Paare wünschen die Beteiligung der Pfarrer beider Kirchen (ggf. evangelisch: der Pfarrerin) an ihrer Trauung. Im Jahre 1970 trafen die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland die Übereinkunft, für diesen Fall durch eine gemeinsame Kommission zwei Ordnungen erarbeiten zu lassen, von denen die eine dem katholischen, die andere dem evangelischen Trauritus folgt. Die evangelische Ordnung ist für die Trauung in einer evangelischen Kirche, die katholische Ordnung für die Trauung in einer katholischen Kirche gedacht.
Die hier vorgelegte neue Bearbeitung wurde notwendig durch die neueren Trauagenden in der evangelischen Kirche und den Trauritus der katholischen Kirche von 1992. Dabei wurden bewährte Prinzipien der ersten Ausgabe von 1971 beibehalten, aber auch inzwischen gemachte Erfahrungen berücksichtigt.