Liebe und Recht

Zur Theologie der Liebe

Michael Plathow

Dass »Liebe« und »Recht« miteinander zu tun haben, mag manchen verwundern. Doch schon Aristoteles zeigt uns: Das Recht braucht die Liebe zu seinem Bestand, und dort, wo Recht den Einzelfall nicht oder nicht hinreichend erfasst, tritt die Liebe – als Billigkeit, Epieikie – ergänzend zur Seite. Als konstitutiv für das Recht gilt seit Fichte, was Pannenberg in der Liebe entdeckt: die wechselseitige Anerkennung. Hier knüpft auch Wolfgang Huber an, nur differenzierter: Anerkennung ist Teil der Liebe, doch Liebe ist weit mehr als nur Anerkennung. Die materiale Ergänzung des formalen Begriffs »Anerkennung« gelingt Plathow durch Einbeziehung Max Schelers, der Liebe als intuitive Erfassung von »Werten« versteht. Werte aber begründen das Recht. So liegt die konkrete Synthese von Liebe und Recht denn im Wert.


[Love and Law. On the Theology of Love]

That there is a relationship between love and love may seem surprising. But already Aristotle taught: law needs love for its ...

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